Das Team
des Bereiches "Gebäudeverwaltung" befasst
sich mit der Verrichtung aller
Verwaltungstätigkeiten,
die mit dem Gesetz, dem Reglement
und dem mit dem Gebäudeeigentümer
abgeschlossenen Verwaltungsvertrag
in Einklang stehen: Namentlich
handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit
bezüglich der Unterhaltsarbeiten
innerhalb der Wohnungen oder
anderer Angelegenheiten im Zusammenhang
mit dem Mietvertrag.
Die Gebäudeverwaltung
umfasst:
- Bewirtschaftung/Wiedervermietung
(Verträge, Kündigungen,
Beschaffung von Referenzen über
mögliche Mieter etc.);
- Beziehung zum Eigentümer
/ Auftraggeber;
- Beziehung zu den Mietern,
was auch Verwaltungstätigkeiten
bezüglich der Unterhaltsarbeiten
einschliesst und Kontakt zu öffentlichen
Betrieben;
- Vertretung des Eigentümers/Auftraggebers
gegenüber öffentlichen
Dienststellen bezüglich
amtlicher Meldungen, verbunden
mit der Möglichkeit, sich
für juristische Fragen,
Vollstreckungsverfahren etc.
an die öffentliche Verwaltung
und die zuständigen Gerichte
zu wenden;
- Kontrolle über die Fälligkeiten
aller Verträge bezüglich
Mieten, Bankgarantien und
-kautionen, Versicherungspolicen;
- Kontrolle über die korrekte
Ausführung der den Hausmeistern
zugewiesenen Aufgaben (technische
Verwaltung);
- Übergabe und Rückgabe
von Wohnungen, einschliesslich
der entsprechenden Verhandlungen
mit den Vermietern;
- Laufende
Instandhaltung und Reparaturen
im Anschluss an die vierteljährliche
Liegenschaftskontrolle oder die
Erhebung der innerhalb einer bestimmten
Zeitspanne auszuführenden
Arbeiten.
